Lindenschule in Bad Breisig

Schwerpunktschule

Unser pädagogisches Konzept basiert weiterhin auf der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Hier ist festgelegt, dass behinderte Menschen gleichgestellt und selbstbestimmt an der Gesellschaft teilhaben sollen.

Auf schulischer Ebene bedeutet dies, dass die Eltern von Kindern mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf in RLP das Wahlrecht haben, ob ihre Kinder an einer Schwerpunktschule inklusiv beschult werden oder eine auf die jeweilige Behinderung abgestimmte Förderschule besuchen.

Wir sind seit dem Schuljahr 2014/2015 eine Schwerpunktschule. Zu uns zählen SchülerInnen mit den Förderschwerpunkten

  • Lernen
  • Sprache
  • sozial-emotionale Entwicklung
  • und motorische Entwicklung.

Das bedeutet, Kinder mit und ohne Beeinträchtigung besuchen von Anfang an unsere Schule und nehmen gleichberechtigt am Unterricht teil, bringen ihre individuellen Fähigkeiten und Stärken ein, werden optimal gefordert und gefördert. Auf diese Weise werden ein gemeinsames Leben und ein Lernen mit- und voneinander ermöglicht.

SchülerInnen, bei denen ein besonderer Förderbedarf festgestellt wurde, werden durch die Klassen- und Fachlehrer, aber auch durch zusätzliche Förderlehrkräfte zieldifferent, aber auch zielgleich gefördert. Durch einen solchen individuellen Unterricht wird niemand über- und niemand unterfordert, so dass ein erfolgreiches schulisches Lernen ermöglicht wird.

Wird eine Schülerin oder ein Schüler zieldifferent unterrichtet wird in Rücksprache mit den Eltern ein individueller Förderplan entwickelt. Dies kann bedeuten, dass das Kind vereinfachte Aufgabenstellungen erhält oder die Aufgabenmenge reduziert wird. Auch eine persönliche Schulbuch- und Materialiste ist möglich.

Es finden auch weiterhin regelmäßig Elterngespräche bezüglich der schulischen Entwicklung statt.

Für die Leistungsbeurteilung bedeutet dies, dass diese SchülerInnen Lernzielkontrollen oder Leistungsnachweise nicht mitschreiben oder reduzierte Aufgabenstellungen erhalten. Der Bewertungsmaßstab ist dementsprechend individuell angepasst.

Die Kinder erhalten Verbalzeugnisse, die den persönlichen Lernfortschritt und die individuelle Entwicklung beschreiben. Ab dem 3. Schuljahr ist es möglich, dass Fächer, die zielgleich unterrichtet wurden, benotet werden.

Ob bei Ihrem Kind ein sonderpädagogischer Förderbedarf vorliegt, entscheidet die Schulbehörde (ADD). Dies erfolgt nach einem festgelegten Verfahren, das von uns, als zuständige Grundschule, eingeleitet wird und über das Sie als Eltern vorab informiert werden.

Der weitere Ablauf sieht wie folgt aus:

  1. Die zuständige Förderschule prüft und bearbeitet den Antrag der Grundschule.
  2. Förderschullehrkräfte erstellen ein sonderpädagogisches Gutachten, unter Einbezug des zuständigen Gesundheitsamtes.
  3. Die Schulbehörde entscheidet und legt ggf. den sonderpädagogischen Förderschwerpunkt fest.
  4. Die Eltern erhalten Beratung und wählen den Förderort (Förderschule oder Schwerpunktschule).

Die Schulbehörde trifft die weiteren Entscheidungen (Verwaltungshandeln).